Verkaufs- und Lieferbedingungen von Eltotech

1. Allgemeines
Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als von uns angenommen. Sie werden ausschließlich nach unseren Verkaufsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Erlangung der Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich in EURO und gelten ab Auslieferungslager ausschließlich Verpackung. Kosten der Verpackung werden in Rechnung gestellt. Die MwSt. wird mit dem am Liefertag gesetzlich gültigen Satz gesondert zusätzlich berechnet.

3. Angebote und Abschluss
Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ergänzend zu den individuellen Regelungen gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Konstruktionspläne usw., sind nur zur Veranschaulichung und annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Auch für Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Verbesserungen oder Änderungen der Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten. Die zum Angebot gehörenden Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

4. Lieferung, Liefertermin und Versand
Der Lauf einer Frist für Lieferung oder Leistungen beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Käufer und uns schriftlich vorliegt. Die Ausführung von Bestellungen erfolgt in der Regel zu den vereinbarten Terminen, nach Möglichkeit in einer Lieferung oder, wenn nicht anders durchführbar, in Teillieferungen. Sollten uns in Bezug auf Lieferungen oder Einhaltung von Terminen Schwierigkeiten entstehen, die außerhalb unseres Bereiches zu suchen sind, so sind wir berechtigt, die Ausführung zu dem uns möglichen Zeitpunkt vorzunehmen oder ohne Anerkennung von Schadenersatzansprüchen Aufträge ganz oder teilweise zu streichen, falls sich die Durchführbarkeit als unmöglich erweist. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versand können wir unter Ausschluss jeder Haftung auswählen, sofern nicht der Käufer hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft. Die Fracht- und Verpackungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand dem Käufer in Rechnung gestellt.

5. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug bar oder durch Bank- oder Postschecküberweisung zahlbar. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel können nur nach unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung hereingegeben werden. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort bar zu bezahlen. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir befugt, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und Vorauskasse oder Nachnahme in bar zu verlangen. Falls Wechsel mit späteren Fälligkeiten laufen, behalten wir uns vor, gegen Rückgabe der Wechsel Barzahlung zu verlangen. Überschreitung der Zahlungsfrist berechtigt uns, Zinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz EZB zu berechnen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Dies gilt entsprechend für Ansprüche auf Zurückbehaltung.

6. Warenrücksendung
Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung liegt grundsätzlich in unserem Ermessen. Falls wir uns zu einer solchen freiwilligen Rücknahme entscheiden, gilt folgendes.
6.1 vorherige Abstimmung mit uns.
6.2 der Gutschriftbetrag kann um 15% vom Nettowarenwert gemäß Rechnung als Aufwandskosten für den Rückkauf gekürzt werden.
6.3 eine Warenrücknahme erfolgt nur bei originalverpackter, ungebrauchter Ware, deren Auslieferungsdatum nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Kundenspezifisch angefertigte Produkte werden nicht retour genommen.

7. Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Mängelrüge bei uns entscheidend. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verarbeiten, er darf sie jedoch nicht weiterveräußern, verpfänden oder sicherungsübereignen. Pfändungen sowie sonstige Zugriffe oder Ansprüche Dritter hat uns der Käufer sofort mitzuteilen. Er hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Im Falle der Weiterveräußerung ist der Käufer verpflichtet, unser Eigentum vorzubehalten. Er tritt schon hiermit im voraus seine Ansprüche aus einer Veräußerung, egal aus welchem Rechtsgrund, an uns ab zum Ausgleich aller Forderungen, die uns gegen ihn zustehen. Der Käufer hat dem Erwerber die Abtretung seiner Forderungen an uns mitzuteilen. Wir sind jederzeit befugt, den Erwerber von der Abtretung der Ansprüche des Käufers gegen ihn an uns zu unterrichten. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen sowie die übrigen, sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, endet sein Besitzrecht an der Ware, und wir sind berechtigt, unter Ausschluss aller Einwendungen und Einreden die sofortige Herausgabe zu verlangen. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in der Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt lediglich zur Sicherheit unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Für den Fall der Rücknahme, gleichgültig ob der Rücktritt erklärt wird, hat der Käufer die Kosten der gesamten Rückabwicklung zu tragen. Der Eigentumsvorbehalt geht nicht dadurch unter, dass unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo erkannt wird.

9. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Punkte oder Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, an der Schaffung einer Bestimmung mitzuarbeiten, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und diese ersetzt.

10. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für Immenstaad am Bodensee zuständig ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer nationaler Rechte allein dem nationalen deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Rechte, die uns aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zustehen, werden durch diese Liefer- und Verkaufsbedingungen nicht berührt.

Eltotech
Georg Apfelbacher
Tobelweg 6
88090 Immenstaad

Stand 01.02.2009




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